Gesundheit und Pflege 2017


Neuregelungen zum 1. Januar
Gesundheit und Pflege 2017

Zum 1. Januar treten zahlreiche Regelungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege in Kraft, unter anderem die Einführung der neuen Pflegegrade. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen im Jahr 2017:

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II): Rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige werden automatisch in einen von fünf Pflegegrade übergeleitet (bisher: drei Pflegestufen). Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff schafft die Voraussetzung dafür, körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen zu erfassen und in die Einstufung einzubeziehen. Menschen, die aktuell einer Pflegestufe zugeordnet sind, erhalten ab 2017 mindestens den gleichen Umfang an Leistungen wie bisher – oder höhere Leistungen. Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen wechseln automatisch in den nächst höheren Pflegegrad (Beispiel: aus Pflegestufe I wird Pflegegrad II). Menschen mit geistigen Einschränkungen steigen automatisch um zwei Stufen höher (Beispiel: aus Pflegestufe 0 wird Pflegegrad II).

Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III): Die Pflegeberatung wird gestärkt und die Zusammenarbeit der Verantwortlichen in den Kommunen ausgebaut. Um Abrechnungsbetrug wirksamer zu verhindern, werden die Kontrollmöglichkeiten der Pflege- und Krankenkassen ausgeweitet.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: Der vom Bundesministerium für Gesundheit jährlich neu festgesetzte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt 2017 weiterhin bei 1,1 Prozent. Davon unabhängig können die Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag individuell erhöhen. In diesem Fall haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht und können in eine andere Krankenkasse wechseln.

Rechengrößen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) der GKV steigt auf jährlich 57.600 Euro. Nach deren Überschreiten besteht für Angestellte Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung: Sie dürfen also in die private Krankenversicherung wechseln. Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV erhöht sich auf jährlich 52.200 Euro bzw. monatlich 4.350 Euro. Bis zu diesem Betrag wird das Arbeitsendgeld eines gesetzlich Versicherten für Beiträge herangezogen.

Quelle und weitere Informationen: Bundesministerium für Gesundheit

Homöopathie-Shop Online

 
Unsere bewährten homöopathischen Rezepturen, u.a. HCG Globuli und Lipolind, Intervallfasten Globuli, aber auch Klimaktolind oder Neurolind, finden Sie in unserem Shop. Sie können diese auch direkt bei uns telefonisch, per Fax, e-mail oder hier reservieren. Wir beraten Sie gerne! 
Jetzt Shop besuchen!

Zum Webshop

News

Blasen vorbeugen und behandeln
Blasen vorbeugen und behandeln

Wenn der Schuh drückt

Ob nach einer langen Wanderung oder einem ausgiebigem Shoppingtrip – Blasen entstehen schnell und sind oft schmerzhaft. Das sind die besten Tipps, um Blasen vorzubeugen oder sie schnell wieder zum Abheilen zu bringen.   mehr

Mit Bewegung gegen Parkinson
Mit Bewegung gegen Parkinson

Gehen, Tanzen, Gewichte stemmen

Ohne Medikamente geht es nicht beim Morbus Parkinson. Die Erkrankten profitieren aber auch von nicht-medikamentösen Maßnahmen. So können sportliche Aktivitäten, aber auch Verfahren zum Stressabbau die Beschwerden häufig lindern.   mehr

Depressionen bei Kindern erkennen
Depressionen bei Kindern erkennen

Reizbar, weinerlich oder freudlos

Depressionen haben bei Kindern viele Gesichter: Manche werden reizbar oder ängstlich, andere bekommen Probleme in der Schule oder ziehen sich extrem zurück. Je nach Alter gibt es verschiedene Warnzeichen. Schöpft man Verdacht, sollte frühzeitig die Kinderärzt*in eingeschaltet werden.   mehr

7 Lebensretter bei allergischem Schock
7 Lebensretter bei allergischem Schock

Gefahr durch Milch oder Erdnuss?

Für Menschen mit einer Nahrungsmittelallergie kann ein Besuch im Schnellimbiss oder Restaurant lebensgefährlich werden. Um für einen allergischen Schock gewappnet zu sein, haben Betroffene meist einen Adrenalinpen dabei. Folgende sieben Tipps helfen, den Notfall zu beherrschen.   mehr

So schlafen Schichtarbeitende besser

Mann liegt mit Schlafmaske im Bett.

Erst Lichtdusche, dann Sonnenbrille

Viele Schichtarbeiter*innen leiden unter Schlafproblemen und ständiger Müdigkeit. Doch es gibt einige Strategien, mit denen man dagegen angehen kann.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Bahnhof-Apotheke
Inhaberin Deborah Hof
Telefon 06182/35 02
E-Mail bahnhof@apotheke-seligenstadt.de